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- Newsletter Mai 2016 | Nr. 147
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Gesundheitsversorgung
für undokumentierte MigrantInnen
Undokumentierte MigrantInnen haben in Belgien Anspruch auf „Urgent Medical Help (UMA)“, ein System welches den Zugang zu Gesundheitsversorgung ermöglicht und sowohl präventive als auch kurative Gesundheitsversorgung sowie die Verschreibung von Arzneimitteln umfasst. Die Anspruchsberechtigung undokumentierter MigrantInnen auf UMA wird vom jeweils zuständigen „Public Social Welfare Centre (CPAS-OCMW)“ geprüft. Diese wird erteilt, wenn die Person ihren Lebensmittelpunkt im Einzugsbereich (Gemeinde) des zuständigen CPAS-OCMW hat, die Bedürftigkeit (keine Versicherung vorhanden bzw. möglich, kein Bürge, keine finanziellen Mittel) festgestellt und die Notwendigkeit für UMA von einem/r AllgemeinmedizinerIn oder Zahnarzt/ärztin bestätigt wurde. Kostenträger des UMA-Systems ist der belgische Staat mit einem jährlichen Budget von € 44,688,492 und durchschnittlichen Kosten von € 2,539 pro Anspruchsberechtigtem (2013).
Im Zuge der Evaluierung des derzeitigen UMA-Verfahrens durch das KCE wurden die Stärken und Schwächen des Systems festgestellt. Um das Verfahren zu verbessern, wurden eine Vereinfachung und Angleichung administrativer Abläufe und eine Optimierung des Zugangs zu medizinischer Gesundheitsversorgung und zu entsprechenden Informationen empfohlen. Dazu gehören unter anderem die Vereinfachung des Antrags auf UMA, die einheitliche Erhebung der Anspruchsberechtigung, die Einführung einer persönlichen „medical card“, die Vereinheitlichung der abgedeckten Leistungen und ein laufendes Monitoring des Versorgungssystems und der Kosten. ER
KCE/BE 2015: What health care for undocumented migrants in Belgium? KCE Reports 257. https://kce.fgov.be/sites/default/files/page_documents/KCE_257_Health_care_Migrants_Scientific%20Report.pdf.